Fachanwaltschaften

Arbeitsrecht

Dr. Norbert Drees

Das Arbeits­recht ist wie kaum ein anderes Rechts­ge­biet geprägt durch kurze Fristen. Dem­zuf­olge ist es not­wen­dig und ge­boten sich schnellst­möglich in arbeits­recht­liche Be­ra­tung zu be­ge­ben.

Sei es zur Über­prü­fung einer Kündi­gung, Ab­mahnung oder ander­weiti­ger arbeits­recht­licher Ent­schei­dungen. Herr Dr. Drees ist seit vielen Jahren im indi­vidu­ellen und kollek­tiven Arbeits­recht tätig und be­treut sowohl Arbeit­geber als auch Arbeit­nehmer.

Herr Dr. Drees vertritt Sie unter anderem in folgenden Gebieten:

Auf Grund durch Prü­fung nach­ge­wiesener be­sonde­rer Kennt­nisse auf dem Gebiet des Arbeits­rechtes ist Herrn Dr. Norbert Drees unter dem 12.03.1990 von der Rechts­anwalts­kammer Hamm die Er­laub­nis er­teilt worden, neben der Be­zeich­nung Rechts­anwalt auch die des "Fach­anwaltes für Arbeits­recht" zu führen.


Erbrecht

Harald Bönninghoff

Richtig Erben und Ver­erb­en sind mehr als nur ju­ris­ti­sche An­ge­le­gen­heiten.

§ 1937 BGB
„Der Erblasser kann durch ein­sei­tige Ver­fü­gung von Todes wegen (Tes­ta­ment, Letzt­willige Ver­fü­gung) den Erben bestimmen“.
Diese gesetzliche Norm ist klar und ver­ständlich.

Die Praxis hat allerdings gezeigt, dass ins­be­sondere bei privat­schrift­lichen Testaments die Umsetzung und Bestimmung des letzten Willens des Erb­lassers erhebliche Probleme aufwirft.

Daher sollten Sie rechtzeitig vor dem Erbfall kompetente Hilfe in Anspruch nehmen, um:

  1. Ein wirksames und optimales Testament zu errichten.
  2. Ehepartner und Kinder richtig abzusichern.
  3. Den Lebenspartner ausreichend abzusichern oder zu versorgen.
  4. Die Erbschafts-/Schenkungssteuer so gering als möglich zu halten.
  5. Erbverträge optimal zu gestalten.
  6. Immobilienvermögen im In- und Ausland zu erhalten.
  7. Pflichtteilsansprüche abzuklären.

Strafrecht

Dr. Norbert Drees

Die Ahndung und Ver­folgung von Straf­taten und Ordnungs­widrig­keiten ist ein Eck­pfeiler unseres Rechts­staates und dient der allge­meinen Sicher­heit und Ordnung sowie dem Schutz der Frei­heit. Jede Er­mittlung und auch Straf­ver­folgung birgt jedoch die Gefahr, dass Rechte des Be­schuldig­ten oder Dritter ver­letzt werden.

Ein Ermittlungs­ver­fahren kann schon während seiner Dauer ver­heerende Folgen in beruf­licher, per­sön­licher oder wirt­schaft­licher Hin­sicht haben. Hiervor schützt Sie ein erfahrener Straf­ver­teidiger. Gute Straf­ver­tei­di­gung erfordert aber neben fun­dierten Kennt­nissen im Straf- und Straf­prozess­recht auch Finger­spitzen­gefühl, Zeit und Engage­ment sowie not­wendiger­weise auch Be­harrlich­keit und Durch­setzungs­vermögen. Tugenden, die Herr Rechts­anwalt Dr. Norbert Drees in lang­jähriger Tätig­keit in vielen Straf­ver­fahren an den Tag gelegt hat.

Herr Dr. Drees berät und ver­tritt Sie in allen Stadien eines Straf­ver­fahrens oder soweit not­wendig, bereits im Vor­feld zur Ver­meidung straf­recht­licher Risiken.

Auf Grund durch Prüfung nach­ge­wiesener be­sonderer Kennt­nisse auf dem Gebiet des Straf­rechtes ist Herrn Dr. Norbert Drees durch die Rechts­anwalts­kammer Hamm am 13.05.1997 die Er­laubnis erteilt worden, neben der Be­zeichnung Rechts­anwalt auch die des "Fach­anwaltes für Straf­recht" zu führen.


Familienrecht

Harald Bönninghoff

Scheidung und Tren­nung stellen seit jeher einen be­sonde­ren Ein­schnitt im Leben eines Jeden dar. Per­sön­liche und wirt­schaft­liche Fol­gen be­dürfen hier einer be­son­deren Auf­merk­sam­keit und fun­dierter recht­licher Be­gut­achtung. In der Be­arbei­tung und Be­glei­tung schwie­riger familien­recht­licher Proble­ma­tiken wie Schei­dung, Unter­halt, Sorge­recht, Um­gang, Zu­ge­winn und sämt­licher sonstiger Folge­sachen finden Sie in Herrn Rechts­anwalt Harald Bönning­hoff einen er­fahrenen und kompe­ten­ten Be­rater. Auch im Vor­feld der Hei­rat oder Partner­schaft steht Ihnen Herr Bönning­hoff für die Formu­lierung oder Aus­arbei­tung eines Ehe- oder Partner­schafts­ver­trages zur Seite.

Auf Grund durch Prü­fung nach­ge­wiesener besonderer Kennt­nisse auf dem Ge­biet des Familien­rechts ist Herrn Rechts­anwalt Harald Bönning­hoff unter dem 11.08.1998 von der Rechts­anwalts­kammer Hamm die Er­laubnis erteilt worden, neben der Berufs­be­zeichnung Rechts­anwalt auch die des "Fach­anwalts für Familien­recht" zu führen.


Sozialrecht

Kathrin Jöckel

Das durch viele Rechts­gebiete und Vor­schriften sehr komplexe Sozial­recht bezieht sich auf die soziale Sicher­heit des Einze­lnen in allen Existenz­fragen des Lebens, also etwa von den staat­lichen Zuwen­dungen in der Schwanger­schaft über Leis­tungen bei Unfällen, Krankheit und Pflege, der Rente bis hin zu Leistungen im Todesfall.

Das Sozialrecht umfasst neben den An­sprüchen des Bürgers gegen den Staat, damit er ein menschen­würdiges Dasein führen kann, wenn er dazu aus eigener Kraft nicht (mehr) fähig ist auch die Ab­si­cherung gegen das Krank­heits­risiko, gegen den Pflege­fall oder gegen den Verlust des Arbeitsplatzes.

Frau Rechtsanwältin Kathrin Jöckel, welche seit dem 09.01.2018 auf­grund durch Prüfung nach­ge­wiesener besonderer Kennt­nisse auf allen Gebieten des Sozial- und Sozial­ver­sicherungs­rechts, berechtigt ist die Bezeich­nung Fach­anwältin für Sozial­recht zu führen, vertritt sie kompetent in folgenden Bereichen:

Oft ist es schwer in diesem kom­plexen und un­über­sicht­lichen, oft sehr per­sön­lichen Bereich, den Über­blick zu behalten. Hier hilft Ihnen Frau Rechts­anwältin und Fach­anwältin für Sozialrecht Kathrin Jöckel.


Medizinrecht

Harald Bönninghoff

Medizin­recht und ins­besondere Arzt­haftungs­recht gewinnen im täglichem Leben immer mehr an Bedeutung. Für den Arzt und Thera­peuten ist die ver­tragliche Seite des An- oder Ver­kaufs einer Praxis von enormer Be­deutung und bedarf deshalb einer juristisch fundierten Be­ratung.

Auch im Bereich eines Behandlungs­fehlers ist die Recht­sprechung zwi­schen­zeitlich so aus­differen­ziert, dass ohne die Ein­schaltung eines Fach­mannes gra­vierende Konse­quenzen für den Behandler zu be­fürchten sind. In recht­licher und tat­sächlicher Sicht bestehen für den Pa­tienten zur Durch­setzung seiner Ansprüche im Bereich Arzt­haftungs­recht oft schwierige recht­liche Pro­bleme. Ärzte behandeln ihre Patienten mit dem Ziel, diesen zu helfen. Des öfteren unter­laufen den be­handelnden Ärzten jedoch gravie­rende Fehler, die zu weit­reichenden ge­sundheit­lichen und damit auch wirtschaft­lichen und per­sönlichen Pro­blemen führen können. Hierzu gehört nicht nur der klassische Behandlungs­fehler, sondern auch eine mangelnde Auf­klärung oder ein Diagnose­irrtum.

Durch Ein­sicht und Aus­wertung der Behandlungs­unter­lagen kann dann bereits im Vor­feld gegebenen­falls unter Zuhilfe­nahme quali­fi­zierter medi­zinischer Sach­ver­ständige fest­ge­stellt werden, ob ein grober Be­handlungs­fehler vor­liegt, der zu Schadens­ersatz- und Schmerzens­geld­an­sprüchen führt. Kompetente und qualifi­zierte Be­ratung und Ver­tretung ermöglicht es auch in diesen Fällen, bestehende und gerecht­fertigte An­sprüche recht­zeitig zu erkennen und geltend zu machen.

Auf Grund durch Prüfung nach­ge­wiesener besonderer Kennt­nisse auf dem Gebiet des Medizin­rechts ist Herrn Rechts­anwalt Harald Bönning­hoff unter dem 07.08.2007 von der Rechts­anwalts­kammer Hamm die Er­laubnis erteilt worden, neben der Be­zeich­nung Rechts­anwalt auch die des "Fach­anwaltes für Medizin­recht" zu führen.